Steuern sparen mit Gartenarbeit – Das musst du wissen!

aktualisiert am 22. April 2025

Gartenarbeit macht nicht nur den Kopf frei – sie kostet auch Zeit, Kraft und manchmal eine ganze Menge Geld. Vielleicht hast du selbst schon mal überlegt, ob sich ein professioneller Gartenservice lohnt. Und dann kam der Gedanke: Kann ich das eigentlich von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet: Ja, in vielen Fällen ist das möglich! In diesem Beitrag erfährst du ganz genau, wie du dir bis zu 4.000 Euro jährlich vom Finanzamt zurückholen kannst – und worauf du dabei unbedingt achten solltest.

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Was ist überhaupt absetzbar?

Wenn du professionelle Hilfe für deine Gartenarbeit engagierst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Dabei wird zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen unterschieden. Wichtig ist: Es geht immer nur um die Arbeitskosten – Materialkosten wie Pflanzen, Erde oder Zäune kannst du leider nicht absetzen.

Die Faustregel:

  • Für haushaltsnahe Dienstleistungen kannst du bis zu 4.000 Euro pro Jahr zurückbekommen.
  • Für Handwerkerleistungen sind es immerhin maximal 1.200 Euro jährlich.

Aber was zählt zu welcher Kategorie? Und worauf achtet das Finanzamt besonders?


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Haushaltsnahe Dienstleistungen – wenn der Garten regelmäßig gepflegt wird

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen alle Arbeiten, die du theoretisch auch selbst erledigen könntest. Wenn du also jemanden beauftragst, der bei dir regelmäßig…

  • den Rasen mäht,
  • die Hecken schneidet,
  • Unkraut jätet oder
  • Laub zusammenkehrt,

dann kannst du diese Ausgaben steuerlich absetzen. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten auf deinem privat genutzten Grundstück stattfinden – also im eigenen Garten, auf der Terrasse oder im Vorgarten.

Du bekommst 20 % der Lohnkosten zurück – also alles, was nicht Material oder Maschinen ist. Maximal sind das 4.000 Euro im Jahr.


Handwerkerleistungen – wenn etwas gebaut oder erneuert wird

Wenn’s im Garten nicht nur um Pflege, sondern um echte Bau- oder Renovierungsmaßnahmen geht, bist du im Bereich der Handwerkerleistungen. Hierunter fallen zum Beispiel:

  • das Anlegen eines neuen Gartens,
  • das Pflastern eines Weges oder einer Terrasse,
  • der Bau eines Gartenhauses oder
  • das Aufstellen eines Zauns.

Auch hier erkennt das Finanzamt 20 % der Arbeitskosten an, aber der Maximalbetrag liegt bei 1.200 Euro im Jahr. Wichtig: Diese Maßnahmen dürfen nicht im Zusammenhang mit einem Neubau stehen – das wäre dann nicht absetzbar.


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Was genau erkennt das Finanzamt an?

Um dir die Abgrenzung zu erleichtern, habe ich dir hier eine kleine Tabelle zusammengestellt:

KostenartAbsetzbar?Hinweis
ArbeitskostenMüssen in der Rechnung separat ausgewiesen sein
FahrtkostenWenn sie direkt zur Dienstleistung gehören
MaschinenkostenZ. B. für Leihgeräte, wenn sie als Arbeitsleistung abgerechnet werden
EntsorgungskostenZ. B. Grünschnittabfuhr, wenn Bestandteil des Auftrags
VerbrauchsmaterialienNur, wenn sie direkt mit der Leistung verbunden sind
Materialkosten (z. B. Pflanzen)Keine Erstattung, auch nicht anteilig
BarzahlungNur Überweisungen werden anerkannt

Was musst du beachten, damit das Finanzamt mitspielt?

Damit deine Gartenkosten tatsächlich steuerlich anerkannt werden, musst du ein paar Dinge beachten. Keine Sorge – das ist nicht kompliziert, aber du musst ein bisschen sorgfältig sein:

  1. Die Arbeit muss auf deinem eigenen Grundstück stattfinden. Ferienhäuser zählen übrigens auch, solange du sie selbst nutzt und in Deutschland steuerpflichtig bist.
  2. Es muss eine ordentliche Rechnung vorliegen. Ganz wichtig: In dieser Rechnung müssen Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
  3. Du darfst nicht bar zahlen. Nur unbare Zahlungen, also z. B. eine Überweisung, werden vom Finanzamt anerkannt.
  4. Trage die Ausgaben in der Anlage „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ deiner Steuererklärung ein – entweder per Papierformular oder digital.

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Tipps aus der Praxis

Ich selbst nutze seit Jahren das WISO Steuerprogramm, um meine Steuererklärung zu machen – und auch die Gartenarbeiten trage ich dort ganz bequem ein. Das Programm führt dich Schritt für Schritt durch die Eingabe und erkennt automatisch, ob deine Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen gelten.

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Häufig gestellte Fragen

Zählt die Gartenarbeit am Mietshaus auch?

Wenn du als Mieter für die Gartenpflege bezahlst (z. B. über die Nebenkosten oder direkt an einen Dienstleister), kannst du diesen Anteil anteilig absetzen – allerdings nur, wenn du das belegst und die Leistungen getrennt abgerechnet werden.

Gilt das auch für den Schrebergarten?

Nein – leider nicht. Nur Gartenarbeiten auf deinem eigenen Wohngrundstück oder selbst genutzten Zweitwohnsitz sind begünstigt. Der Kleingartenverein fällt hier raus.

Ich habe bar bezahlt – bekomme ich trotzdem etwas zurück?

Nein. Barzahlungen erkennt das Finanzamt grundsätzlich nicht an. Eine Überweisung oder Zahlung per EC-/Kreditkarte ist Pflicht, um die Absetzbarkeit zu gewährleisten.


Checkliste: Gartenarbeit richtig von der Steuer absetzen

  • Der Garten gehört zu deinem selbst genutzten Wohnraum (Haupt- oder Zweitwohnsitz)
  • Die Arbeiten wurden nicht im Zusammenhang mit einem Neubau durchgeführt
  • Du hast eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten
  • Du hast nicht bar bezahlt, sondern z. B. überwiesen
  • Du trägst die Ausgaben in deiner Steuererklärung in der Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen ein
  • Du bewahrst Rechnung und Zahlungsnachweis mindestens zwei Jahre lang auf

Wenn du das alles berücksichtigst, kannst du dir bei deiner nächsten Steuererklärung einen schönen Bonus sichern – und vielleicht schon bald in einen neuen Gartentraum investieren. Denn wer clever gärtnert, spart nicht nur Nerven, sondern auch Steuern.

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